Tafelgeschäfte in Karlsruhe – Gold und Silber anonym kaufen
Es gibt gute – und im Übrigen völlig legitime – Gründe, den Erwerb von Gold und Silber möglichst diskret abzuwickeln, ohne dabei namentlich registriert zu werden. Nicht jeder möchte schließlich, dass sein Edelmetallbesitz Dritten bekannt wird. In Zeiten von „Big Data“ und einer de facto-Abschaffung des Bankgeheimnisses gilt das umso mehr. Tafelgeschäfte ermöglichen es Ihnen, anonym Gold zu kaufen oder anonym Silber zu kaufen. Hier erfahren Sie, wie das funktioniert und was zu beachten ist.
Was ist ein Tafelgeschäft?
Normalerweise werden Bankgeschäfte und Finanztransaktionen über Konten abgewickelt. Beim Tafelgeschäft nicht – hier findet Kauf oder Verkauf „über die (Schalter-)Tafel“ statt. Es ist ein Geschäft wie im normalen Handel: man erwirbt die Ware gegen Barzahlung. Der Austausch Ware gegen Geld erfolgt „Zug um Zug“. Die Transaktion als solche wird zwar verbucht. Aber es wird nicht erfasst, wer „eingekauft“ hat. Sie bleiben beim Kauf anonym.
Das gilt auch bei anlagebezogenen Tafelgeschäften. Früher wurden vor allem Wertpapiere bei Banken „über die Tafel“ gehandelt. Seit Wertpapiere kaum noch als effektive Stücke geliefert werden und es keine steuerlichen Unterschiede zur Depotverwahrung mehr gibt, hat das Geschäft stark an Bedeutung verloren. Nicht so bei Edelmetallen. Hier kommt Gold oder Silber gegen Bargeld durchaus noch häufig vor.
Wie funktioniert das: anonym Gold kaufen?
1. Im Prinzip ist der Kauf „über die Tafel“ ganz einfach. Sie benötigen nur eine physische „Ankaufstelle“, die das Tafelgeschäftmöglich macht. Das kann ein Edelmetallhändler oder ein Kooperationspartner des Händlers sein, der für Sie gut erreichbar ist. Um das Tafelgeschäft durchzuführen, müssen Sie persönlich „vor Ort“ erscheinen. Der Edelmetallhändler hat aus Sicherheitsgründen grundsätzlich keine Waren vorrätig.
2. Machen Sie unbedingt vorher einen Termin aus – denn eine Transaktion als Tafelgeschäft kann mit Beratung durchaus eine gute Stunde dauern. Ganz wichtig: Eine Bestellung ohne Barzahlung kann der Anonymität wegen nicht durchgeführt werden. Sonst könnte der Kunde bei hinterher fallenden Edelmetallpreisen einfach auf die Abholung verzichten und bei einem Dritten zum günstigeren Preis einkaufen.
3. Dann funktioniert die Transaktion ganz unkompliziert: Gemeinsam wird die Ware über den Webshop bestellt. Beachten Sie, dass sich der Preis alle 5 Minuten ändert; analog zum Spotpreis. Sie zahlen den Preis für die Bestellung in bar und erhalten im Gegenzug eine Quittung über die Barzahlung im Rahmen des Tafelgeschäftes; selbstverständlich ohne Ihren Namen. Dieser taucht auch nicht den Büchern Ihres Handelspartners auf. Zusätzlich erhalten Sie eine Proformarechnung, aus der der Umfang der Bestellung sowie der Endpreis hervorgeht. Schon ist das Tafelgeschäft erledigt. Natürlich garantiert ausschließlich Barzahlung absolute Anonymität – und auch nur dann, wenn die Grenzen des Geldwäschegesetzes beachtet werden. Mehr dazu erfahren Sie weiter unten. Zahlungen mit Kreditkarte oder Girocard sind dagegen von dritter Seite nachvollziehbar und aus diesem Grund ausgeschlossen.
4. Sobald die Bestellung beim Händler eingegangen ist, erhalten Sie von diesem per SMS, E-Mail oder Telefonanruf eine Nachricht oder aber Sie erkundigen sich nach Ablauf der Lieferfrist unter Nennung der Bestellnummer nach dem Wareneingang. Ist die Bestellung eingegangen, müssen Sie nur noch einen Abholtermin vereinbaren, in dem die Übergabe der Ware quittiert und die Rechnung ausgehändigt wird.
Anonym Silber kaufen – gibt es einen Unterschied?
Anonym Silber kaufen funktioniert im Prinzip genauso wie anonym Gold kaufen. Bezüglich der Abwicklung des Tafelgeschäfts gibt es keinen Unterschied. Berücksichtigen Sie nur, dass Sie wegen der anderen „Preisklasse“ von Silber einen höheren Transportbedarf haben. Einige Feinunzen Gold lassen sich mühelos diskret transportieren, bei ein paar Kilo Silber zum gleichen Gegenwert in Bar fällt das schon schwerer.
Wichtig – Geldwäschegesetz beachten
Das Geldwäschegesetz erlaubt nur anonyme Bartransaktionen unterhalb von 2.000 Euro. Ab dieser Grenze ist Ihr Handelspartner verpflichtet, Ihre persönlichen Daten zu erfassen und Ihre Legitimation zu prüfen. Das Geschäft ist dann nicht mehr anonym. Verdächtige Transaktionen müssen gemeldet werden. Die Anforderungen durch das Geldwäschegesetz sind 2017 deutlich verschärft worden. Gleichzeitig wurde die bis dahin geltende Erfassungsgrenze von 15.000 Euro auf 10.000 Euro abgesenkt. Seit dem 01.01.2020 gilt eine Obergrenze von 2.000 Euro. Damit bleibt der anonyme Kauf von Gold auf wenige Gramm, derzeit etwas mehr als eine Feinunze, pro Transaktion beschränkt. Bei Silber sind dagegen etwas weniger als 3 Kilogramm möglich.
Wie werden Tafelgeschäfte steuerlich behandelt?
Der Erwerb von Edelmetallen „über die Tafel“ ist steuerlich absolut zulässig und heißt nicht automatisch Steuerhinterziehung. Bezüglich der Besteuerung ist „Tafel-Gold“ oder „Tafel-Silber“ normalen Edelmetall-Geschäften gleichgestellt. Das bedeutet, dass Gewinne steuerpflichtig sind, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als ein Jahr liegt und die steuerliche Freigrenze von 600 Euro überschritten wird. Sie sind verpflichtet, erzielte Gewinne entsprechend in Ihrer Steuererklärung zu deklarieren. Ein Abzug von Abgeltungsteuer wie zum Beispiel bei Wertpapiergeschäften über Ihr Depot findet nicht statt. Gewinne bei Haltedauern von länger als einem Jahr sind generell steuerfrei. Das ist ein entscheidender Vorteil gegenüber Wertpapieren. Denn hier unterliegen beim Verkauf erzielte Gewinne grundsätzlich der Kapitalertragbesteuerung.
Unter Umständen fällt beim Kauf Mehrwertsteuer an. Nur Anlagegold ist von der Umsatzsteuerpflicht befreit. Zum Anlagegold zählen üblicherweise Goldbarren und Goldmünzen, die gesetzliches Zahlungsmittel waren oder sind wie der Krügerrand. Viele historische Goldmünzen sind dagegen kein Anlagegold und daher mehrwertsteuerpflichtig. Das gilt auch generell für alle anderen Edelmetalle wie Silber. Bei einigen Silbermünzen findet aufgrund der sogenannten Differenzbesteuerung ein niedrigerer Steuersatz Anwendung. Bei der Mehrwertsteuer macht es keinen Unterschied, ob Sie auf herkömmlichem Weg oder „über die Tafel“ kaufen. Der Anbieter ist stets verpflichtet, inklusive Mehrwertsteuer zu verkaufen.
Wie legal ist ein Tafelgeschäft?
Tafelgeschäfte bei Gold und Silber an sich sind völlig legal und rechtlich unbedenklich. Das ändert natürlich nichts daran, dass damit betriebene Geldwäsche oder Steuerhinterziehung rechtlich unzulässig sind. Das gilt allerdings auch bei jedem anderen Finanzgeschäft.
Anonym Gold und Silber verwahren – geht das?
Wenn Sie Gold oder Silber „über die Tafel“ gekauft haben, stellt sich zwangsläufig anschließend die Frage der anonymen Aufbewahrung. Denn lediglich dann bleibt Ihr Investment wirklich „unerkannt“. Hier sind Sie tatsächlich nur bei der Verwahrung im heimischen Tresor auf der sicheren Seite. Es sei denn, Sie wollten Ihr „Goldstück“ vergraben – selten ein guter Rat. Grundsätzlich können Sie Ihr Gold oder Silber zwar auch in ein Bankschließfach legen. Die Anonymität greift in diesem Fall aber nicht mehr hundertprozentig.
Bei der Bank sind Sie als Schließfach-Inhaber registriert. Sollten Sie sterben, wird das Finanzamt automatisch über die Existenz informiert. Dann stellen sich selbstredend auch Fragen zu dessen Inhalt, die Ihre Erben beantworten müssen. In bestimmten Fällen (Verdacht auf eine Straftat, Pfändungsbeschlüsse) können sich Behörden per Gerichtsbeschluss Zugang zum Schließfach verschaffen. Auch in puncto Versicherungsschutz kann die Anonymität gefährdet sein. Denn Versicherungen leisten üblicherweise nur dann, wenn der Schließfach-Inhalt nachgewiesen ist. Das gilt insbesondere bei höheren Versicherungswerten.
Kann ich Gold und Silber auch anonym verkaufen?
Während es kein Problem ist, Gold und Silber anonym zu kaufen, wird Ihnen der anonyme Verkauf nur ausnahmsweise gelingen. Denn Edelmetallhändler sind gesetzlich verpflichtet, beim Ankauf von Barren oder Münzen die Identität des Verkäufers festzustellen und festzuhalten. Damit sollen Edelmetall-Geschäfte mit kriminellem Hintergrund erschwert und möglichst unterbunden werden. Einen legalen anonymen Verkauf können Sie nur realisieren, wenn Sie eine Privatperson als Käufer finden. Das dürfte im Normallfall nicht so einfach sein.
Gute Argumente für Tafelgeschäfte
Dennoch bieten Tafelgeschäfte bei Edelmetallen eindeutige Vorteile.
- der „Kauf über die Tafel“ ist die diskreteste Form des Erwerbs von Gold und Silber;
- es gibt keine Zeitverzögerungen und Wartezeiten;
- die Transaktion ist unkompliziert: Sie zahlen und erhalten unmittelbar Barren oder Münzen als Gegenleistung;
- Sie halten – anders als bei Online-Verwaltung – Ihr Gold oder Silber real „in Händen“, für viele ist das haptische Erlebnis wichtig;
- Sie sind als Käufer für Dritte nicht identifizierbar, bleiben also tatsächlich anonym;
- bei Wertsteigerungen können Sie Ihren „Schatz“ später mit Gewinn und absolut legal steuerfrei wieder verkaufen;
- der Besitz gibt Ihnen ein Gefühl von Sicherheit in unsicheren Zeiten.
Welche Nachteile bestehen?
Ein paar Nachteile sollen an dieser Stelle nicht unerwähnt bleiben.
- Tafelgeschäfte sind aufwändiger als der Online-Kauf;
- Sie müssen Ihr Gold oder Silber sicher nach Hause transportieren;
- eine wirklich anonyme Aufbewahrung gelingt Ihnen nur im heimischen Tresor;
- das Geldwäschegesetz erlaubt nur in begrenztem Umfang anonyme Käufe;
- der anonyme Verkauf ist – wie dargestellt – nur in Ausnahmefällen möglich.
Wie lange gibt es das Tafelgeschäft noch?
Diese Frage kann niemand mit Sicherheit beantworten. Tafeltransaktionen setzen Bargeld voraus – sonst funktioniert das Geschäft nicht. Wie die Entwicklung des Geldwäschegesetzes zeigt, wird schon seit Längerem daran gearbeitet, die Anonymität von Barzahlungen einzuschränken. Manche wollen höherbeträgige Bargeschäfte ganz verbieten. 2016 erregte das Bundesfinanzministerium mit Überlegungen Aufsehen, Barzahlungen nur noch bis 5.000 Euro zuzulassen. Und bereits zum 01.01.2020 wurde die Grenze von 10.000 EUR auf 2.000 EUR reduziert. In Zeiten, in denen der Staat auf größtmögliche Transparenz von Finanztransfers dringt und Zentralbanken volle Kontrolle über das Geld haben wollen, ist Bargeld vielen ein Dorn im Auge. Selbst eine Komplett-Abschaffung von Noten und Münzen erscheint in nicht allzu ferner Zukunft vorstellbar – spätestens dann wären Tafelgeschäfte tot.
Gold und Silber – immer ein gutes Investment
Auf lange Sicht bestätigen Gold und Silber ihren „guten Ruf“ als sicherer Hafen in unsicheren Zeiten. Gegenüber dem Milleniumswechsel hat sich der Goldpreis in Euro nahezu verdreifacht, der Silberpreis fast verdoppelt. Angesichts der gigantischen Geldschwemme infolge von Niedrigzinsen und Anleihekäufen ist die Stabilität des Euro keineswegs gesichert, manche zweifeln überhaupt daran, ob die Gemeinschaftswährung auf Dauer erhalten bleiben wird.
Bei Gold und Silber ist das garantiert nicht so. Edelmetalle sind knapp und immer „wertvoll“. Es macht daher durchaus Sinn, einen Teil des Barvermögens in Gold und Silber umzuschichten, wenn das nicht schon geschehen ist. Edelmetall-Investments bieten noch einen anderen Vorteil: sie entwickeln sich weitgehend unabhängig von anderen Anlageformen und eignen sich daher besonders gut, um Risikostreuung zu betreiben. Edelmetalle im Vermögens-Portfolio sind daher eine gute Idee. Das gilt umso mehr, da verzinsliche Anlagen angesichts von Zinssätzen nahe Null kaum noch laufende Erträge erbringen. Damit entfällt ein klassischer Vorteil gegenüber Gold oder Silber weitgehend.
Tafelgeschäft nutzen, solange es noch geht
Daher unser guter Rat: Nutzten Sie die Möglichkeit des Tafelgeschäfts, solange das noch geht. Damit können Sie etwas für Ihre Altersvorsorge tun, eine „Notreserve“ für die Unwägbarkeiten des Lebens aufbauen oder das Risiko Ihrer Vermögensanlagen besser streuen, ohne dass Dritte davon wissen müssen. Es bleibt garantiert Ihre Privatsache. Vereinbaren Sie am besten jetzt einen Termin für Ihren anonymen Gold- oder Silberkauf! Es lohnt sich!